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Verjährungsfrist: BFG erteilt Bevorratung von Verlängerungshandlungen eine Absage

SteuernSteuerrechtStefan Papst, Wolfgang GurtnerSWK 2022, 1109 - 1114 Heft 28 v. 1.10.2022

Nach Ansicht des BFG kann es für die vom VwGH formulierte Anforderung an eine Verlängerungshandlung – nämlich die Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruchs – nicht ausreichend sein, dass sich diese, ex post betrachtet, als „auch“ zur Geltendmachung des von der Behörde letztlich mit Bescheid geltend gemachten Abgabenanspruchs als geeignet erweist. Eine derartige Sichtweise würde das Erfordernis der Geltendmachung eines bestimmten Abgabenanspruchs ad absurdum führen. Diesfalls wäre es für eine Verlängerung der Verjährung nämlich ausreichend, wenn die Behörde auf „Vorrat“ Grundbuchsauszüge, Firmenbuchauszüge oder Sozialversicherungsdatenauszüge erstellen würde (BFG 18. 3. 2022, RV/7105826/2017, Amtsrevision anhängig).

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