In Zeiten steigender Inflation und fehlender alternativer Anlagemöglichkeiten werden größere Liegenschaften zunehmend nicht mehr verkauft, sondern unter Baurechtseinräumung vergeben. Daraus resultierende Einkünfte unterliegen der Einkommensteuer. Oftmals strittig ist die Frage, welche mit dieser Einkunftsquelle zusammenhängenden Werbungskosten in einem Veranlassungszusammenhang stehen und damit abzugsfähig sind. Zuletzt hat sich der VwGH am 30. 6. 2022 mit dieser Thematik beschäftigt.