(SWK) – Am 27. 9. 2022 hat der Sozialausschuss des Nationalrats die Regierungsvorlage zum Teuerungs-Entlastungspaket III (RV 1663 BlgNR 27. GP ) genehmigt. Ab 1. 1. 2023 sollen Kranken-, Rehabilitations- und Wiedereingliederungsgeld, Umschulungsgeld, Kinderbetreuungsgeld und Familienzeitbonus, Familienbeihilfe, Mehrkindzuschlag und Kinderabsetzbetrag, ab 1. 9. 2023 Studienbeihilfe und Schülerbeihilfe jährlich an die Inflation angepasst werden. Im Folgenden stellen wir die Eckpunkte der Regierungsvorlage dar.