(SWK) – Der Ministerrat hat am 28. 9. 2022 die konkrete Ausgestaltung des Energiekostenzuschusses für Unternehmen beschlossen. Die Entlastung soll insbesondere energieintensiven Unternehmen mit Beschaffungskosten (für Treibstoff, Strom und Erdgas) von wenigstens 3 Prozent des Produktionswerts zugutekommen, für die Abwicklung ist die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) zuständig. Die folgende Zusammenfassung bietet einen ersten Überblick auf Basis des Ministerratsvortrags und eines ersten FAQ-Katalogs.