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Kurzarbeit ab Juli 2022

TagesfragenSteuerrechtAndreas GerhartlSWK 2022, 798 - 801 Heft 19 v. 5.7.2022

Kurzarbeit wird seit Juli 2022 in einem geänderten Rahmen durchgeführt. Obwohl etliche Punkte unverändert bleiben, wird der Kreis der in Betracht kommenden Betriebe im Vergleich zu bisher deutlich eingeschränkt. Insbesondere stellen die Auswirkungen von COVID-19 nicht mehr automatisch wirtschaftliche Schwierigkeiten, die Kurzarbeit rechtfertigen, dar.

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