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Übergang von Zins- und EBITDA-Vorträgen bei Umgründungen

SteuernSteuerrechtChristoph SchlagerSWK 2022, 783 - 785 Heft 18 v. 25.6.2022

Kürzlich wurde die Zinsvortrags-Übergangsverordnung veröffentlicht. Diese sieht, basierend auf § 12a Abs 6 Z 3 KStG, Regelungen zum Übergang von Zins- und EBITDA-Vorträgen iZm der Zinsschranke bei Umgründungen vor. Die Verordnung baut dabei auf die für Verlustvorträge geltenden Regelungen auf, im Rahmen der Begutachtung wurden noch einige Vereinfachungen vorgesehen.

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