Ob Bitcoin-Mining eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der Gewerbeordnung bzw des Steuerrechts darstellt, ist anhand der konkreten Umstände des Einzelfalls zu beurteilen. Aufgrund der verschiedenen Stoßrichtungen dieser beiden Rechtsgebiete sind uneinheitliche Ergebnisse möglich. Neben der Darstellung der ertrag- und umsatzsteuerrechtlichen Behandlung wurde der Fokus vor allem auf das Herausarbeiten von Abgrenzungskriterien für die gewerbe- und steuerrechtliche Einordnung als Gewerbebetrieb gelegt.