Der Nationalrat hat beschlossen, die bestehenden Erleichterungen des gesellschaftsrechtlichen COVID-19-Gesetzes hinsichtlich Aufstellungs- und Offenlegungsfristen für Unterlagen der Rechnungslegung um weitere drei Monate zu verlängern. Die Offenlegungsfrist für Jahresabschlüsse mit Bilanzstichtag 31.
Abstract aus Steuer- und Wirtschaftskartei bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.