Hauptstück der Änderungsrichtlinie ist die Erweiterung des Katalogs von Lieferungen von Gegenständen und Dienstleistungen, auf die ermäßigte Steuersätze angewendet werden dürfen. Vorrangiges Ziel war, allen Mitgliedstaaten dieselben Möglichkeiten hinsichtlich der Anwendung ermäßigter Mehrwertsteuersätze einzuräumen.
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