(SWK) – Ein am 24. 3. 2022 eingebrachter Initiativantrag (2421/A 27. GP ) sieht ein Bündel an von Anfang Mai 2022 bis Ende Juni 2023 befristeten Maßnahmen zur Abfederung der stark steigenden (Energie-)Kosten vor. Die Eckpunkte sind eine Erhöhung von Pendlerpauschale und Pendlereuro sowie SV-Erstattung mit Aufrollungsverpflichtung bis spätestens Ende August, eine Senkung der Erdgas- und Elektrizitätsabgabe und eine Mineralölsteuerbegünstigung für die Land- und Forstwirtschaft.