Mit der jüngsten Novellierung des Exekutionsrechts (GREx, kundgemacht im BGBl I 2021/86, ausgegeben am 14. 5. 2021) ist nunmehr der (vorläufig) letzte Schritt einer Gesamtreform (sowohl inhaltlicher als auch sprachlicher Natur) der aus dem Jahr 1896 stammenden Exekutionsordnung vollzogen. Die Reform zielt vor allem auf eine Effizienzsteigerung in der Abwicklung von Exekutionsverfahren ab; für die Personalverrechnung des Drittschuldners (= Arbeitgeber des Verpflichteten) besteht durch die Reform kein grundsätzlicher Änderungsbedarf, allerdings sind im Detail Änderungen in den Abläufen, Vereinfachungen und Klarstellungen zu beachten.