(SWK) – Seit 1. 7. 2021 ist die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber für von Arbeitnehmern erworbene Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel, die „zumindest“ am Wohn- oder Arbeitsort gültig sind, steuerlich begünstigt. Sozialversicherungsrechtlich fehlte zunächst eine korrespondierende Befreiung. Dies hat der Gesetzgeber inzwischen in multi-idref="P49ASVG">§ 49 Abs 3 Z 20 ASVG nachgeholt.
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