§ 24 Abs 1 HVertrG; § 9 Abs 1 Z 3 EStG
Der Autor gibt eine Übersicht über einschlägige Entscheidungen, in denen die Bildung einer Drohverlustrückstellung für die Ausgleichsforderung eines Handelsvertreters mit nach Meinung des Verfassers guten Argumenten abgelehnt wurde und weist darauf hin, dass auch aus einer verfassungskonformen Auslegung des § 9 Abs 1 Z 3 estg kein Erfordernis für eine Rückstellungsbildung abgeleitet werden kann.