Zusammenfassung: Die Autoren prüfen, ob die anlässlich der Betriebsprüfung erfolgte Änderung des Kapitalkontos eines Kommanditisten nach der Einbringung der GmbH & CoKG in die Komplementär-GmbH bei unterlassener Kapitalerhöhung eine Äquivalenzverletzung begründet.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 2 UmgrStG; § 22 Abs 1 UmgrStG; § 12 Abs 1 UmgrStG; § 6 Z 14 lit b EStG