Zusammenfassung: Die Einbringung des Vereinsvermögens in eine gemeinnützige Privatstiftung unterliegt nicht der Schenkungssteuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 Z 14 lit a ErbStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 06.12.2001
Zusammenfassung: Die Einbringung des Vereinsvermögens in eine gemeinnützige Privatstiftung unterliegt nicht der Schenkungssteuerpflicht.
Rechtsgrundlagen: § 15 Abs 1 Z 14 lit a ErbStG
Weiterführende Hinweise: BMF, 06.12.2001