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§ 8 Abs. 3 lit. b ErbStG

SteuernBMFSWK 2003, S 26 Heft 1 v. 1.1.2003

Zusammenfassung: Der unentgeltliche Vermögenstransfer zwischen zwei Privatstiftungen hat eine Nachversteuerung zur Folge.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 3 lit b ErbStG

Weiterführende Hinweise: BMF, 25.03.2002

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