Zusammenfassung: Der Autor nimmt zum zeitlichen Geltungsbeginn einer Änderung in den EStR 2000, die die Einkommensbesteuerung von Ausschüttungen einer Agrargemeinschaft an Anteilsbefugte durch Kapitalertragsteuerabzug statt durch Veranlagung vorsieht, Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 93 EStG; § 27 EStG; Rz 5301 ESTR 2000

