Zusammenfassung: Der Autor spricht sich entschieden gegen die in den Einkommensteuerrichtlinien 2000 zur Geltung gebrachte Gleichstellung von Anteilsrechten an einer Agrargemeinschaft und Genussrechten und der festgelegten Kapitalertragsteuerpflicht für Ausschüttungen einer Agrargemeinschaft aus und legt dar, dass Anteilsrechte an einer Agrargemeinschaft kein steuerpflichtigen Kapitaleinnahmen begründen.

