Zusammenfassung: Die Gleichheit von Einbringungs- und Umwandlungsstichtag hat keine Auswirkungen auf die Ausschüttungsfiktion.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 6 UmgrStG; § 10 Abs 1 KStG
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Zusammenfassung: Die Gleichheit von Einbringungs- und Umwandlungsstichtag hat keine Auswirkungen auf die Ausschüttungsfiktion.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 6 UmgrStG; § 10 Abs 1 KStG
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