§ 16 EStG 1988
Die entstehenden Kosten für die Beibehaltung eines weiteren Wohnsitzes, der nicht als Familienwohnsitz dient, sind steuerlich nicht abzugsfähig.
VwGH 31.01.2001, 99/13/0235
§ 16 EStG 1988
Die entstehenden Kosten für die Beibehaltung eines weiteren Wohnsitzes, der nicht als Familienwohnsitz dient, sind steuerlich nicht abzugsfähig.
VwGH 31.01.2001, 99/13/0235