Zusammenfassung: Auch für die Einbringung nicht des gesamten Mitunternehmeranteils kann die umgründungsteuerrechtliche Begünstigung in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 Z 2 UmgrStG; Art III UmgrStG
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Zusammenfassung: Auch für die Einbringung nicht des gesamten Mitunternehmeranteils kann die umgründungsteuerrechtliche Begünstigung in Anspruch genommen werden.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 Z 2 UmgrStG; Art III UmgrStG
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