Mössner (ISR 2020, 162 ff) analysiert das Urteil des EuGH vom 3. 3. 2020, Vodafone, C‑75/18, in dem der EuGH ausgesprochen hat, dass es Ungarn freistehe, eine umsatzbasierte, progressive Steuer einzuführen, da der Umsatz ein neutrales Unterscheidungskriterium darstellt und ein relevanter Indikator für die Leistungsfähigkeit ist.