§ 181 Abs 1 ABGB
Das Institut der Entziehung der Obsorge hat nicht die Funktion, unerwünschte Verhaltensweisen von Eltern gegenüber Dritten zu sanktionieren.
29.3.2023, 8 Ob 14/23a (RS0134335)
§ 181 Abs 1 ABGB
Das Institut der Entziehung der Obsorge hat nicht die Funktion, unerwünschte Verhaltensweisen von Eltern gegenüber Dritten zu sanktionieren.
29.3.2023, 8 Ob 14/23a (RS0134335)