§§ 8a, 33 Abs 1 MedG
Die Stellung eines (unselbständigen) Antrags auf Einziehung nach § 33 Abs 1 MedienG kommt im selbständigen Entschädigungsverfahren nach § 8a MedienG nicht in Betracht.
Beisatz: Hier: Erst im Schlussvortrag in der im selbständigen Entschädigungsverfahren nach § 8a MedienG durchgeführten Hauptverhandlung beantragte "Löschung der Website gemäß § 33 Abs 1 MedienG". (T1)