§ 178f VersVG, private Krankenversicherung Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung (Anhang 920) allg
Nach § 178f VersVG kommen – aus qualitativer Sicht – die Prämienerhöhung und die Änderung des Versicherungsschutzes in Betracht. Die zwei Mechanismen stehen einander gleichwertig gegenüber. Auch Kombinationen können gebildet werden.