Die strafrechtliche Verurteilung des Whistleblowers der „LuxLeaks“ verletzt nun doch sein Recht auf Achtung der Meinungsfreiheit: Halet gegen Luxemburg, Zl. 21884/18, Urteil der Großen Kammer vom 14.02.2023
Die strafrechtliche Verurteilung des Whistleblowers der „LuxLeaks“ verletzt nun doch sein Recht auf Achtung der Meinungsfreiheit: Halet gegen Luxemburg, Zl. 21884/18, Urteil der Großen Kammer vom 14.02.2023