1. Einleitung
In der Vergangenheit war immer wieder zu hören, dass im Rahmen von Zwangsversteigerungsverfahren Personen potentiellen Interessenten vor dem Aufruf einer Versteigerung anbieten, gegen Zahlung einiger Tausend Euro davon abzusehen, das geringste Gebot hinaufzusteigern. Strafrechtliche Anzeigen wurden allesamt damals über Jahre mangels einer gesetzlichen Strafbestimmung eingestellt.