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Protokollierung im Zivilprozess nach der Zivilverfahrensnovelle 2022

WissenschaftMag. Philipp EntRZ 2023, 132 Heft 5 v. 15.5.2023

Mit der Zivilverfahrensnovelle 20221)1)BGBl I Nr 61/2022. wurden die Bestimmungen der Zivilprozessordnung über die Protokollierung mündlicher Verhandlungen entsprechend der Forderungen der Praxis2)2)Vgl zB Annerl, Verzichtbare Formalismen in der mündlichen Verhandlung, ecolex 2021, 182. umfassend reformiert. Die Neuerungen bringen insbesondere verständlichere und übersichtlichere Anordnungen und nur wenige inhaltliche Änderungen mit sich, weshalb auf große Teile der Literatur und Rsp zur alten Rechtslage zurückgegriffen werden kann. Wie bei anderen Reformen in den letzten Jahren – wie beispielsweise dem KindNamRÄG 2013 oder der GrEx 2021 – fand eine umfassende Neunummerierung der Paragraphen statt, sodass eine Herausforderung für die Praxis darin bestehen wird, sich die neue Systematik der Protokollierungsvorschriften zu merken.

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