1. Der Amtstag
Seit jeher polarisiert der Amtstag innerhalb der Justiz. Während ihn die einen als "wertvolle Brücke zwischen dem Gericht und der […] ‚rechtsschutzsuchenden‘ Bevölkerung"1) und als "praktisch sinnvolle und der Arbeitsökonomie dienende Einrichtung"2) bezeichnen, sehen ihn andere als Institution, die die Objektivität gefährdet, die Gewaltentrennung nicht respektiert3) und "ein falsches Bild der Justiz in der Öffentlichkeit"4) vermittelt. Vor mehr als einem Jahrzehnt wurde bereits in der Entschließung der Konferenz der deutsch-englischen Richterinnen und Richter im Familienrecht die Bemühung, den "Amtstag wesentlich zu reformieren",5) geäußert. Bislang wurde jedoch am System des Amtstags – trotz kritischer Stimmen – festgehalten. Im Gegenteil, das aktuelle Regierungsprogramm (2020-2024) enthält sogar ein erneutes Bekenntnis zum Amtstag ohne Hinweis auf eine mögliche Reform.6)