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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ53 (RZ 2023, 113)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 113 Heft 4 v. 15.4.2023

§ 1168 ABGB

Die Folgen der COVID-19-Pandemie (Mehrkosten am Bau) sind bei Anwendung der ÖNORM B 2110 grundsätzlich der Sphäre des Auftraggebers zugewiesen. Für die Behauptungslast gilt § 1168 Abs 1 ABGB.

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