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Aktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten Gerichtshofs EÜ59 (RZ 2023, 113)

EntscheidungenAktuelle Entscheidungen in Rechtssätzen des Evidenzbüros des Obersten GerichtshofsRZ 2023, 113 Heft 4 v. 15.4.2023

§§ 685, 765 Abs 2 ABGB

Die Verjährungsbestimmungen der § 685 Satz 2 ABGB und § 765 Abs 2 ABGB stimmen inhaltlich überein. Die kurzen Verjährungsfristen des § 1487a ABGB beginnen im Anwendungsbereich dieser Normen frühestens ein Jahr nach dem Tod des Erblassers zu laufen.

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