Nach DIN EN ISO 9000:2015 3.3.6 ist Qualitätssicherung derjenige "Teil von Qualitätsmanagement, der darauf zielt, Vertrauen darauf zu schaffen, dass Anforderungen an die Qualität erfüllt werden". In einer Zeit, in der die Selbstverständlichkeit von Autoritäten in Frage gestellt wird, wird Vertrauen in die Qualitätserfüllung zu einem wesentlichen Faktor von Akzeptanz. Wie kann dieses Vertrauen geschaffen werden? Das Feedback, das Richterinnen und Richter bekommen, ist meist zurückhaltend, oft einseitig und kaum zeitnah. Der unbefriedigende Status quo bildete den Anlass für den Obersten Gerichtshof, in einem breit angelegten dreitägigen Seminar am Pichlmayrgut in Schladming über Qualitätssicherung in der ordentlichen Gerichtsbarkeit nachzudenken und zu diskutieren. Ein Versuch einer Beleuchtung von mehreren Seiten, mit breitem Raum für offenes und kritisches Brainstorming.