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Zumindest teilweise Klaglosstellung durch Änderung der Ausschreibung

LeitsatzsammlungRPA-SlgRPA-Slg 2024/49RPA 2024, 294 Heft 5 v. 20.12.2024

§ 341 Abs 1 BVergG 2018

BVwG, 14.09.2024, W131 2291306-3/6E

3.3. Unter Klaglosstellung iSv § 341 Abs 1 BVergG ist zu verstehen, dass der Auftraggeber dem Begehren des Antragsteller von sich aus nachgekommen ist, so zB Reisner in Heid/Reisner/Deutschmann/Hofbauer, BVergG 2018 § 341 Rz 11. Insoweit liegt jedenfalls auch dann Klaglosstellung

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