Zusammenfassung: Sofern pointierte politische Kommentare keine unrichtige Sachinformation vermitteln, begründen sie keine Verletzung des Objektivitätsgebots.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 lit c RFG
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Zusammenfassung: Sofern pointierte politische Kommentare keine unrichtige Sachinformation vermitteln, begründen sie keine Verletzung des Objektivitätsgebots.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 lit c RFG
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