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RFK 08.01.1996, 546/2-RFK/96 (Medienrecht)

MedienrechtRfR 2000, 42 - 44 Heft 1 und 2 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Eine Berichterstattung, die Kontakte des Obmanns einer politischen Partei zur Neonazi-Szene assoziiert verletzt das Objektivitätsgebot.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 RFG

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