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RFK 03.12.1993, 563/5-RFK/93 (Medienrecht)

MedienrechtRfR 2000, 30 - 31 Heft 1 und 2 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Kritik eines Diskussionsteilnehmers gegen Abwesende ist dem ORF nicht zuzurechnen, wenn die kritischen Bemerkungen vom Moderator nicht veranlasst wurden.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 RFG

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