Zusammenfassung: Kritik eines Diskussionsteilnehmers gegen Abwesende ist dem ORF nicht zuzurechnen, wenn die kritischen Bemerkungen vom Moderator nicht veranlasst wurden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 RFG
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Zusammenfassung: Kritik eines Diskussionsteilnehmers gegen Abwesende ist dem ORF nicht zuzurechnen, wenn die kritischen Bemerkungen vom Moderator nicht veranlasst wurden.
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 RFG
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