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RFK 02.03.1993, 544/4-RFK/93 (Medienrecht)

MedienrechtRfR 2000, 29 - 30 Heft 1 und 2 v. 1.1.2000

Zusammenfassung: Die unterlassene Einholung einer Stellungnahme zum Vorwurf einer kriminellen Handlung verletzt den Grundsatz audiatur et altera pars.

Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 Z 1 RFG

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