Das BFG bestätigt im vorliegenden Fall, dass die Vermietung einer Sportanlage durch eine Gemeinde an einen Sportverein einen steuerpflichtigen BgA gem § 2 Abs 3 UStG darstellt, sofern ein entgeltlicher Bestandvertrag
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.