Ein Unternehmer plant den Betrieb eines Steinbruchs. Der Betrieb wurde ihm von der Gemeinde unter der Auflage genehmigt, dass der Unternehmer den Ausbau der betroffenen Gemeindestraße (öffentliche Straße) durchführt.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.