Beschwerdeführer ist ein Wasserverband. Er betreibt mit Grundwasser aus mehreren Brunnen zwei Wasserwerke zur Aufbereitung von Trinkwasser. Strittig ist, ob es sich bei der Wasseraufbereitung durch den Wasserverband um eine Tätigkeit handelt, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.