Begründet eine Tätigkeit einer Körperschaft öffentlichen Rechts keinen Betrieb gewerblicher Art, kann diese Tätigkeit beim Leistungsempfänger auch nicht im Rahmen der Berechnung des Nettoproduktionswerts für die Energieabgabenvergütung berücksichtigt werden.
Abstract aus RFG-SRa bearbeitet von LexisNexis ARD Orac.