Die Marktgemeinde XY steht wieder einmal kurz davor, ein Vergabeverfahren für den Neubau der Volksschule abzuschließen. Nachdem in einem ersten Schritt ein Auftragnehmer für die Planung gefunden werden musste, ist es in einem zweiten Schritt "an's Eingemachte" gegangen - die für das Vorhaben erforderlichen Bauleistungen wurden öffentlich ausgeschrieben und sollen nunmehr an einen Auftragnehmer vergeben werden. Doch nach Übermittlung der Zuschlagsentscheidungen an die im Verfahren verbliebenen Bietenden wird diese Entscheidung von einem Mitbietenden bei Gericht angefochten. So sieht sich die Marktgemeinde XY auch im Rahmen des Vergabekontrollverfahrens mit neuen Herausforderungen konfrontiert: Handelt es sich bei der Zuschlagsentscheidung um eine Erklärung der Marktgemeinde XY, welche von einem Bietenden angefochten werden kann? Ist das Vergabekontrollverfahren vom Bietenden rechtzeitig eingeleitet worden? Und welche Rolle spielt die Marktgemeinde XY als Auftraggeberin überhaupt im nunmehrigen "Nachprüfungsverfahren"? Diese und viele weitere praxisrelevante Fragen iZm Vergabekontrollverfahren aufgrund kommunaler Auftragsvergaben werden in diesem Beitrag behandelt.