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Spezifika bei der Darstellung des Viehbestands im Rechnungsabschluss der Gemeinde Aufgrund ihrer bilanziell meist unwesentlichen Bedeutung im Rechnungsabschluss der Gebietskörperschaft sind für Tiere keine eigenen Ansätze und Bewertungsregeln vorgegeben, weshalb sich im Fall ihres Vorhandenseins die Frage nach ihrem VRV-konformen Ausweis stellt.

BeitragAufsatzAlexander Herbst, Veronika MeszaritsRFG 2024/9RFG 2024, 33 - 37 Heft 1 v. 23.2.2024

Zur Beantwortung muss zunächst differenziert werden, ob der Viehbestand als Teil des lang- oder kurzfristigen Vermögens zu klassifizieren ist. Erst danach kann seine Abbildung im Haushalt aus den pro Kategorie im Allgemeinen bestehenden Regelungen abgeleitet werden. Stets ist dabei dem besonderen Wesen des Postens (bspw bei Vermehrung, Wachstum, Abgang durch Tod) durch die Anwendung bestehender Ausweis- und Bewertungsregeln/-optionen - wie sie im vorliegenden Beitrag dargestellt werden - bestmöglich Rechnung zu tragen, um letztlich dem mit der VRV 2015 verfolgten Ziel (der getreuen und vollständigen Darstellung der finanziellen Situation der Gemeinde) gerecht zu werden.

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