Die politischen Ereignisse und Skandale der letzten Jahre - insb die "Ibiza-Affäre" - erforderten aus Sicht der Regierung eine Überarbeitung des Korruptionsstrafrechts. Bei Lektüre der Medien könnte man durchaus die Auffassung gewinnen, Korruptionsvorwürfe seien vorweg Sache der Spitzenpolitik und damit auf höchster Verwaltungsebene angesiedelt. Vielmehr betrifft das Korruptionsstrafrecht alle Amtsträger und daher auch sämtliche Gemeindevertreter und Gemeindebedienstete. In diesem Beitrag werden folglich die Auswirkungen des Korruptionsstrafrechtsänderungsgesetzes 2023 (KorrStrÄG 2023) (FN ) auf Gemeinden mit dem Ziel dargestellt, diesen die Erarbeitung und Anpassung von wirksamen Compliance-Regeln und Maßnahmen zu ermöglichen.