Das Paktum zum Finanzausgleich ab 2024 wurde nach elfmonatigen, hart geführten Verhandlungen am 21. 11. 2023 von den Vertretern des Bundes, der Länder und der Gemeinden unterzeichnet. Das Finanzausgleichsgesetz 2024 wurde am 30. 12. 2023 kundgemacht und steht bis Ende 2028 in Geltung. Nachfolgend werden die aus kommunaler Sicht wesentlichen Neuerungen für die Finanzausgleichsjahre 2024 - 2028 dargestellt.
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