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Recht der Nachbarn auf Akteneinsicht in abgeschlossene Bauakten zur Vorbereitung eines baupolizeilichen Verfahrens?

BeitragAufsatzMario Walcher, Marco WallnerRFG 2023/38RFG 2023, 174 - 176 Heft 4 v. 24.11.2023

Kommt Nachbarn nach dem jeweiligen Landesgesetz das Recht auf einen baupolizeilichen Auftrag zu, ist ihnen Akteneinsicht in den Bauakt eines abgeschlossenen Bauverfahrens zu gewähren, wenn diesen Parteistellung iSd § 8 AVG in Zusammenhalt mit allfälligen materiengesetzlichen Bestimmungen zugekommen ist oder wäre.

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