Seit 1. 10. 2022 können stmk Gemeinden eine Wohnungsleerstandsabgabe einheben. Dadurch soll das spekulative Leerstehenlassen von Wohnungen unterbunden werden. Der Beitrag beleuchtet die (finanz-)verfassungsrechtlichen Aspekte und die zu erwartenden Effekte der Wohnungsleerstandsabgabe in der Steiermark.
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