Mit Erk vom 8. 9. 2021 hat der VwGH seine Rsp zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Straßenerrichtungen im Anschluss an das EuGH-Urteil geändert. Die unentgeltliche Übertragung der durch ein privates Unternehmen errichteten Straße ins öffentliche Gut löst demnach keine Eigenverbrauchsbesteuerung aus. Der Beitrag fasst die neuen Aussagen zusammen und analysiert Konsequenzen und Gestaltungsmöglichkeiten.
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