Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) soll die bisherigen Regelungen zum Amtsgeheimnis ablösen. Im Grunde geht es um die Einführung eines verfassungsmäßig gewährleisteten subjektiven Rechts des Einzelnen auf Information gegenüber dem Staat. Die Einführung kann Gemeinden in vielfacher Hinsicht betreffen. Der Beitrag weist - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - auf einige wesentliche Probleme in diesem Zusammenhang hin.