Mit dem BBKG 20251 erweiterte der Gesetzgeber den Anwendungsbereich der Zuwendungsbesteuerung nach § 27 Abs 5 Z 7 EStG auf Zuwendungen "von ausländischen Stiftungen oder sonstigen Vermögensmassen, die jeweils mit einer nicht unter § 5 Z 6 des Körperschaftsteuergesetzes 1988 fallenden privatrechtlichen Stiftung vergleichbar sind". Eine gleichlautende Ausdehnung der für Zuwendungen von Privatstiftungen bestehenden Sondervorschriften in § 15 Abs 3 Z 2 EStG ist hingegen nicht erfolgt. § 15 Abs 3 Z 2 EStG ist seinem Wortlaut nach weiterhin nur auf "Zuwendungen der Privatstiftung" anwendbar. Dieser Beitrag knüpft an den in der RdW 2025, 564, erschienenen Beitrag zur Anwendung des § 15 Abs 3 Z 2

